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Basiswissen Vertragsarztrecht

Eine Übersicht über die Strukturen, Begriffe und Zusammenhänge

Henning Müller

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Arbeits-, Sozialrecht

Beschreibung

Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Sachleistungsanspruch auf medizinische Leistungen gegen ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse darf diese Leistungen aber nicht selbst erbringen. Sie bedient sich hierfür approbierter Ärzten, die damit eine besondere Schlüsselstellung im Gesundheitssystem einnehmen. Die Ärzte werden freiberuflich und regelmäßig selbständig tätig. Die Krankenkassen schließen hierzu gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V Verträge mit den Leistungserbringern, insbesondere also der Ärzteschaft. In der Art und Weise der vertraglichen Beziehung zu den Krankenkassen besteht für die ärztliche Versorgung eine Besonderheit im Vergleich zum sonstigen Leistungserbringerrecht: Ärzte werden mit ihrer Zulassung zur Versorgung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (Vertragsarzt) Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), § 95 Abs. 3 SGB V. Die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrerseits werden Vertragspartner der Krankenkassen, §§ 82 ff. SGB V. Nur ausnahmsweise bestehen unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten. Es handelt sich damit um ein Beziehungsviereck, in dessen Rahmen die Leistungserbringung und die Vergütung abgewickelt wird. Dieses Handbuch erläutert übersichtlich die Strukturen und Begriffe in diesem System und verschafft damit einen grundlegenden Überblick über das Rechtsgebiet des Vertragsarztrechts. Aus dem Inhalt: - Grundlagen des Sachleistungsprinzips, - Das Beziehungsviereck im Vertragsarztrecht, - Die Kassenärztlichen Vereinigungen, - Die Vertragsbeziehung zu den Krankenkassen, - Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung (Voraussetzungen, Ermächtigung, Bedarfsplanung, Pflichten des Vertragsarztes, Beendigung der Zulassung), - Vergütungsrecht (Honorarberichtigung, Wirtschaftlichkeitsprüfung). Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.

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Schlagwörter

Arzt, GKV, Sozialrecht, Krankenversicherung, Vergütung