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Privatisierung von Strafverfolgung am Beispiel des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes

Ralf Schröder

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15,00, Universität Regensburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar "Aktuelle Fragestellungen im Bereich der Strafverteidigung", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Werk befasst sich zunächst allgemein mit dem Begriff der Privatisierung von Strafverfolgung. Schwerpunktmäßig wird sodann auf den Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes und die damit einhergehende Privatisierung von Strafverfolgung eingegangen. Im Fokus steht hierbei die Vorschrift des § 17 VerSanG-E, die der Autor als im Wesentlichen "misslungen" ansieht. Im Verlauf der Arbeit werden deshalb Vorschläge erarbeitet, die nach Auffassung des Autors zielführender erscheinen. "Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers". So formulierte es Max Alsberg, der berühmteste deutsche Strafverteidiger in der Zeit der Weimarer Republik, im Jahr 1930. Seine Maxime, dass für die Wahrheitsfindung eine Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung unerlässlich ist, gilt damals wie heute. Die Grundlage dieser Maxime ergibt sich unmittelbar aus dem dem Strafrecht zugrundliegenden Legalitätsprinzip, wonach die Strafverfolgung zuvörderst Aufgabe der staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist. In letzter Zeit scheint diese Maxime jedoch immer mehr aufgeweicht zu werden, indem Private vermehrt Einzug in die Strafverfolgung erhalten. Beispielsweise erfreuen sich interne Untersuchungen, d.h. strukturierte Maßnahmen von Unternehmen, zur Aufklärung von Verdachtsmomenten, die auf in oder aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten hindeuten, immer größerer Beliebtheit. Im Zuge dieser Entwicklung beschloss die Bundesregierung im Juni 2020 einen Regierungsentwurf zu einem neuen Verbandssanktionengesetz. In diesem Entwurf wird zwar klargestellt, dass das Legalitätsprinzip grundsätzlich unangetastet bleiben soll. Allerdings birgt insbesondere die Vorschrift des § 17 VerSanG-E die Gefahr der Einführung einer Privatisierung von Strafverfolgung "durch die Hintertür".

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Schlagwörter

Strafverfolgung, Verbandssanktionengesetz, Privatisierung, Strafrecht