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Kartellschadensersatz und die Spiegelung des weiten Unternehmensbegriffs in der normativen Grundlage

Lisa Philipps

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Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Angesichts der für Kartellgeschädigte sowie gesamtwirtschaftlich kaum bezifferbaren negativen Auswirkungen von Kartellen, ist die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, von großer Bedeutung. Ausgehend von der Anspruchsgrundlage für Kartellschadensersatz im deutschen Recht (§ 33a GWB), welche mittelbar auf das Unternehmen i.S.d. Art. 101 AEUV verweist, soll die Frage beantwortet werden, wie das Unternehmen auch die Verantwortlichkeit für den Kartellrechtsverstoß treffen kann. Die vorliegende Arbeit plädiert dabei für die Inanspruchnahme aller Rechtsträger des Unternehmens und versucht durch eine Verhaltens- und Haftungszurechnung zugleich die Diskrepanz zwischen deutschem und europäischem Rechtsverständnis aufzulösen.

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Schlagwörter

Diskrepanz, concept of enterprise, legal basis, Deutsches Recht, Unternehmen, europäisches Rechtsverständnis, Verhaltens- und Haftungszurechnung, European legal understanding, Article 101 TFEU, disparity, Kartellrechtsverstoß, Anspruchsgrundlage, Haftung, deutsches Rechtsverständnis, Art. 101 AEUV, Verantwortlichkeit, § 33a GWB, liability, Rechtsträger, normative basis, normative Grundlage, German Law, enterprise, legal entities, cartel infringement, Kartellschadensersatz, Unternehmensbegriff, cartel victims, Kartellgeschädigte, negative impacts, Responsibility, attribution of behavior and liability, negative Auswirkungen, German legal understanding, cartel damages compensation