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Natur als Rechtssubjekt

Die neuseeländische Rechtsetzung als Vorbild für Deutschland

Katharina Bader-Plabst

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Springer Fachmedien Wiesbaden img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Description

Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.


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Cover Natur als Rechtssubjekt
Katharina Bader-Plabst

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Keywords

Te Urewera, Eigenrecht der Natur, Rechte der Natur, natürliche Rechte, Te Awa Tupua, Naturrechte