Der Verjährungsbeginn beim Straftatbestand „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen" (§ 298 StGB)
Lucas Danco
* Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
Beschreibung
Als Zeitpunkt des Beginns der Verjährung des § 298 StGB überzeugt dogmatisch allein der Zuschlag durch den Veranstalter der Ausschreibung. Die Arbeit begründet die endgültige Rechtsgutsbeeinträchtigung als Beginn der Verjährung. Sodann argumentiert sie den Wettbewerb als einzig von § 298 StGB geschütztes Rechtsgut, der durch den Zuschlag end-gültig beeinträchtigt ist. Neben der Wirksamkeit des Folgevertrages sind insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zum Verjährungsbeginn im Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Gedanken zur tätigen Reue gem. § 298 Abs. 3 StGB und Rechtssprechungsänderungen hinsichtlich des Verjährungsbeginns bei anderen strafrechtlichen Normen zentrale Argumente für die Abkehr von der Schlussrechnung als Verjährungsbeginn.
Kundenbewertungen
Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, final invoice, active remorse, § 298 StGB, case law, section 298 StGB, follow-up contract, Criminal Law, Schlussrechnung, antitrust law, criminal offence, EuGH, penal law, Ausschreibungen, Award, section 298 (3) StGB, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Veranstalter, protected legal interest, start of limitation period, ECJ, Geschütztes Rechtsgut, competition, organizer, Wettbewerb, § 298 Abs. 3 StGB, Folgevertrag, changes in jurisdiction, tendering, Rechtssprechungsänderungen, tätige Reue, agreements restricting competition, Rechtsprechung, Zuschlag, Verjährungsbeginn