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Die "Auschwitzlüge" (§ 130 Abs. 3 StGB und §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 24 Abs. 1 Nr. 1d JMStV)

Sabine Adler

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GRIN Verlag img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie

Description

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12 Punkte, Universität Leipzig (Institut für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendschutzrecht), Veranstaltung: Seminar zum Strafrecht und Medienstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Kurzer Überblick über die Geschichte der „Auschwitzlüge“ Will man einen Überblick über die Geschichte der „Auschwitzlüge“ geben, muss man hier bis ins Dritte Reich zurückgehen. Schon bei der Ausführung der Völkermordverbrechen war das Leugnen des Holocaust eine notwendige Voraussetzung für seine reibungslose Durchführung. 1 Mit der Befreiung der Konzentrationslager im Jahre 1945 durch die Alliierten schien die ganze Wahrheit über die schrecklichen Taten nun ans Licht zu kommen. Doch dies schien nur so; im selben Augenblick begann das große Schweigen und Verdrängen. Den Begriff „Auschwitzlüge“ verwendete zum erstenmal der Diplom-Landwirt Thies Christophersen - ein ehemaliger SS-Sonderführer, der in einem Nebenlager von Auschwitz tätig war - in einer von ihm herausgegebenen Broschüre im Jahre 1973. 2 Ein weiterer wichtiger Auschwitz-Leugner war der ehemalige Hamburger Oberfinanzrichter Wilhelm Stäglich. In einem von ihm verfassten Buch erklärt er alle Dokumente der Judenvernichtung für falsch. Den Auschwitz-Strafprozeß bezeichnet er als „Schauprozeß nach stalinistischem Muster“. 3 Nennenswert ist hier auch der „Esel“-Aufmarsch im Mai 1978 in Hamburg. Es war die wohl spektakulärste Aktion von Neonazis in der Geschichte der „Auschwitz-Lüge“: Mitglieder der Neonazi-Gruppe „Aktionsfront Nationaler Sozialisten“ setzten sich bei dem Marsch durch Hamburger Bahnhofshalle Eselsmasken auf und trugen Schilder mit Aufschriften wie „Ich Esel glaube immer noch, dass in deutschen Konzentratoinslagern Juden vergast wurden“. Zweck dieses Aufmarsches war, wie deutlich erkennbar, eine bewußte augenzwinkernde Selbstanklage.

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Auschwitzlüge, Medienstrafrecht, Seminar, StGB, JMStV), Strafrecht